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   SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09 E   

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https://dejure.org/2009,118081
SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09 E (https://dejure.org/2009,118081)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10.08.2009 - S 25 SF 95/09 E (https://dejure.org/2009,118081)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10. August 2009 - S 25 SF 95/09 E (https://dejure.org/2009,118081)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 8 B 6/06
    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Die Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG ist wegen des abschließenden Normengefüges der §§ 172 ff. SGG nicht anwendbar (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Januar 2007 - L 8 B 6/06 SO SF).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Es sei zur Bestimmung desselben Gegenstandes im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf den Streitgegenstandsbegriff abzustellen (LSG NRW aaO. unter Verweis auf das OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007, Az. 1 O 215/07, und den VGH Bayern, Beschluss vom 25. August 2005, Az. 22 V 05.1871).
  • SG Lüneburg, 06.08.2009 - S 12 SF 74/09

    Terminsgebühr; fiktive Terminsgebühr; Verfahrensgebühr; Umfang; Schwierigkeit;

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Das Gericht folgt insoweit ausdrücklich der aktuellen Rechtsprechung der 12. Kammer des Sozialgerichts Hildesheim (vgl. z.B. Beschluss vom 29. April 2009 - S 12 SF 74/09 E) und den dortigen zutreffenden Ausführungen:.
  • SG Lüneburg, 12.03.2009 - S 12 SF 42/09

    Außergerichtliche Kosten; beigeordneter Rechtsanwalt; Einigungsgebühr; Gebühr;

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Die erkennende Kammer hat sich dieser Rechtsprechung des LSG NRW zur Berechnung der Verfahrensgebühr bei einer Untätigkeitsklage nunmehr angeschlossen (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2009, Az. S 12 SF 42/09 E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat zur Berechnung der Verfahrensgebühr für eine Untätigkeitsklage überzeugend ausgeführt, dass bei Wertgebühren eine Anrechnung der außergerichtlich verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei der Untätigkeitsklage nicht in Betracht kommt, da es sich bei dem vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren und der Untätigkeitsklage nicht um denselben Gegenstand handelt (LSG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. L 19 B 24/08 AS).
  • BSG, 26.05.2009 - B 12 SF 4/09 S
    Auszug aus SG Hildesheim, 10.08.2009 - S 25 SF 95/09
    Das Gericht folgt damit ausdrücklich der aktuellen Rechtsprechung der 12. Kammer des Sozialgerichts Hildesheim (vgl. z.B. Beschluss vom 30. März 2009 - S 12 SF 4/09 E) und den dortigen zutreffenden Ausführungen:.
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